Impressum

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 5 TMG:

Nino Maisuradze-Imbrenda
Speicherstraße 37
60327 Frankfurt am Main
nino@profitranslation.com
Tel.: +49 69 240 032 77
Fax: +49 69 240 032 79
Mobil: +49 176 647 219 22
USt-IdNr. DE261433188

Berufsrechtliche Regelungen
Bezeichnung Ermächtigte Übersetzerin und Beeidigte Dolmetscherin für die italienische Sprache verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit als ermächtigte Übersetzerin und beeidigte Dolmetscherin:
Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer sowie zur Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz des Landes Hessen

Aufsichtsbehörde
Zuständige Aufsichtsbehörden für die verliehene Bezeichnung:
Der Präsident des Landgerichts Frankfurt, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt, BRD

Berufshaftpflichtversicherungen
Betriebs-/Berufs-Haftpflichtversicherung:
Generali Versicherung AG, 81731 München

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Übersetzerin und Dolmetscherin:
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Räumlicher Geltungsbereich: Europaweit, sofern Ansprüche vor europäischen Gerichten geltend gemacht werden

Haftungsausschluss
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Bildnachweis
Portraitfotos Nino Maisuradze: Sarah Kastner Fotografie ©

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DOLMETSCHLEISTUNGEN§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen NINO MAISURADZE profi translation, nachfolgend Dolmetscherin genannt, und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dolmetscherin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

§ 2. Umfang des Dolmetschauftrags

(1) Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Die Dolmetscherin ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sie nicht.

(2) Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung der Dolmetscherin zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Die Urheberrechte der Dolmetscherin bleiben vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

§ 3. Ersatz

Sollte die Dolmetscherin aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat sie nach besten Kräften und soweit ihr dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an ihrer Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.

§ 4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Dolmetscherin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.)

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetschleistung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Dolmetscherin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Reden, Verträge, Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dolmetscherin.

(4) Die Dolmetschanlagen und die Konferenztechnik sollen der geltenden ISO-Normen entsprechen. Die Anlagen müssen während der Veranstaltung von einem qualifizierten Techniker betreut werden. Eine störungsfreie Übertragung der Redebeiträge soll vom Auftraggeber gewährleistet werden. Nicht störungsfrei übertragene Redebeiträge können unter Umständen nicht verdolmetscht werden. Für hieraus entstehende Folgen übernimmt die Dolmetscherin keine Haftung.

§ 5. Haftung

(1) Die Dolmetscherin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

(2) Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

§ 6. Berufsgeheimnis

Die Dolmetscherin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

§ 7. Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort ohne Abzug zahlbar. Sie wird mit der Ausführung des Auftrags fällig.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Dolmetscherin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Dolmetscherin kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen angemessenen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist oder die vereinbarte Durchführung 1.000,- € übersteigt.

§ 8. Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, bereits bei der Dolmetscherin entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

§ 9. Absage

(1) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste der Dolmetscherin für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat die Dolmetscherin Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihr nachweislich entstandenen Kosten.

(2) Soweit die Dolmetscherin für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann sie die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

§ 10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Sofern eine der vorstehenden Auftragsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand, 27.09.2015

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ÜBERSETZUNGSLEISTUNGEN

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Übersetzer gemäß den Empfehlungen des BDÜ (Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.):

§ 1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen NINO MAISURADZE profi translation, nachfolgend Übersetzerin genannt, und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.

§ 2. Umfang des Übersetzungsauftrags

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

§ 3. Lieferung

(1) Die Lieferung des Übersetzungsproduktes erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt für gewöhnlich per E-Mail. Umfangreiche Übersetzungsprodukte werden auf CD und per Post geliefert. Die Übersetzerin haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust des Übersetzungsproduktes im Rahmen der elektronischen oder posttechnischen Übermittlung. Versandkosten und andere Nebenkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rücksendung von bereitgestellten Unterlagen erfolgt jedoch nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

(2) Soweit die Übersetzerin durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

(3) Lieferfristen werden dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (Sendeprotokoll / Quittung der Post / Annahme des Kuriers) abgeschickt wurde. Auf Wunsch kann die Übersetzung als CD, Diskette oder Ausdruck zugesandt werden. Der Versand eines Ausdrucks wird gesondert in Rechnung gestellt.

§ 4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, Beglaubigung, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.

§ 5. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung keine schriftlichen Einwendungen, gilt die Übersetzung als abgenommen.

(3) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(4) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt sie die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung der Auftragnehmerin auf deren Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

(5) Stilistische Beanstandungen gelten nicht als Mängel. Dies gilt ebenfalls für Synonyme, sofern der Auftraggeber kein Referenzmaterial, aus dem die für die verwendeten Bezeichnungen zu verwendenden Synonyme nicht eindeutig hervorgehen, rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat.

§ 6. Haftung

(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach § 6 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 2.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach § 6 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

§ 7. Berufsgeheimnis

Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

§ 8. Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig ist.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -Entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

§ 9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

§ 10. Rücktrittsrecht

Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.

§ 11. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz der Übersetzerin oder der Sitz ihrer beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 12. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

§ 13. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

Stand, 27.09.2015


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NINO MAISURADZE Übersetzungen

Nino Maisuradze-Imbrenda
Traduttrice
Interprete di conferenza
Italiano Tedesco Russo

Membro della BDÜ